Was zählt als Gehalt in der privaten Krankenversicherung?
Grundlage ist das Bruttojahresgehalt, das im Arbeitsvertrag steht und das regelmäßig ausgezahlt wird. Ist man bei mehreren Betrieben angestellt, werden die Gehälter zusammengerechnet. Ein Minijob zählt allerdings nicht.
Zum Bruttojahresgeld wird folgendes hinzuaddiert:
- regelmäßig gezahltes Weihnachts- und Urlaubsgeld
- rückwirkende Gehaltserhöhungen (sie zählen in das Jahr, in dem der Anspruch entstanden ist)
- vermögenswirksame Leistungen
- geldwerter Vorteil für ein Auto
- Zuschläge für Schichtarbeit und Bereitschaftsdienste
- pauschal bezahlte Überstunden
- monatlich ausgezahlte Provisionen
Manche dieser Punkte sind natürlich nicht in Stein gemeißelt. Übersteigt man die PKV-Verdienstgrenze? Hier besteht durchaus Spielraum.
Vielleicht ist man es gewohnt, dass jede Überstunde einzeln abgegolten wird. Aber es kann durchaus sein, dass der Arbeitgeber zu einer pauschalen Abrechnung bereit ist.
Was nicht als PKV-relevantes Einkommen zählt:
- Mieteinnahmen
- Kapitalerträge, zum Beispiel aus Börsengewinnen
- Renten
- Unterhaltsleistungen
- Einkünfte aus einer nebenberuflichen Selbstständigkeit
- Familienzuschläge
- lohnsteuerfreie Zuschläge
- Lohnfortzahlungen
- Zuschüsse zum Mutterschafts- oder Kurzarbeitergeld
- Zuschüsse für eine Direktversicherung
- Geschenke
- Eltern- oder Kindergeld