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Налоги от аренды в Германии, если НЕ резидент Германии

Eliz

Новичок
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2
Добрый день!

Возник вопрос в связи с запросом немецкой налоговой.
Супруг проживает и получает доход от ИП в России, является налоговым резидентом России. При этом мы сдаём квартиру в Германии. С 2018 года стала самостоятельно заниматься подачей налоговой декларации. Сначала по ошибке (по незнанию) подала декларации 2018 как unbeschränkte steuerpflichtige Person на обоих (доход делим 50/50), после получения запроса от немецкой налоговой получить справку по их форме в налоговой РФ о доходе поняла свою ошибку и переделала налоговую декларацию как от beschränkte steuerpflichtige Person для обоих и отправила в налоговую. Её приняли, рассчитали налоги в октябре 2019 и я их оплатила. В апреле 2020 они прислали автоматический запрос на предоставление им сведений за 2018:
Gesonderte- und einheitliche Feststellung der Einkünfte.
Покопавшись в ELSTER.de насколько я поняла, их интересуют доходы супруга от предпринимательской деятельности дабы рассчитать ставку налогообложения в Германии. Если честно, я не знаю как эту всю муть правильно заполнить и не знаю, с какой целью спрашивают, тк мы платим налоги как beschränkte steuerpflichtige Persone и не живём в Германии. Можно ли как-то мотивированно отказаться от заполнения этого всего, поскольку вроде как наша ставка и не должна зависеть от дохода в России? Срок уже поджимает, я обязана была им предоставить эту информацию до 04 мая 2020, но из России это уже сделать не получится, уже опаздываю с ответом :(
 

Cartagena

Модератор раздела "Поздним переселенцам".
Команда проекта
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7 668
если доход и президентство в РФ

Владимир Владимирович?!
 
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Степан Бабкин

Админ
Команда проекта
Владелец форума
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17 745
Приветствую
Срок уже поджимает, я обязана была им предоставить эту информацию до 04 мая 2020
Вы сами уже не успеете. Да и неправильно это - подобные вопросы на форуме решать. Так Вы ещё больше наворочаете делов... Обращайтесь к налоговому консультанту.
 
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Borislav

Новичок
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hallo alle,
Ich bin Ausländer - ich lebe nicht in Deutschland, habe aber ein Einkommen in Deutschland. Ich habe eine Wohnung, die vermietet ist. Ich erhalte also Einnahmen aus der Miete. Das (steuerpflichtige) Nettoeinkommen pro Jahr liegt unter dem steuerpflichtigen Mindesteinkommen (10.000 Euro). Ich möchte wissen, ob ich auf dieses Einkommen Steuern zahlen muss, wenn ich Ausländer bin (nicht in Deutschland lebe). Ich habe eine deutsche Steuernummer und Identifikazionnummer, ich habe online eine Einsteuererklärung auf der ELSTER-Plattform ausgefüllt, aber noch nicht eingereicht. Ich habe meine Adresse (außerhalb Deutschlands) angegeben. Fall das minimale zu versteuernde Einkommen pro Jahr gilt oder ob ich den vollen Betrag versteuern muss.?

Vielen Dank im Voraus
 

Borislav

Новичок
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Verehrte Gaste,

Ich habe eine Immobilie (Wohnung) in Berlin, die ich vermiete. Ich bin kein deutscher Einwohner. dh ich lebe nicht in Deutschland. Ich glaube, man nennt diesen Begriff "Steuerausländer". Zur Erstellung meiner Steuererklärung habe ich folgende Fragen:

1) Darf ich als Ausländer bei der Einkommenserklärung (Einreichung der Steuererklärung) die gesetzliche Grenze des steuerpflichtigen Mindesteinkommens pro Jahr (10.000 Euro) zum Abzug meiner Steuerbemessungsgrundlage heranziehen oder nicht?
2) Darf ich als Ausländer meine Steuererklärung über das Online-ELSTER-System ausfüllen oder nicht? Ich habe Zugriff auf ELSTER.

Ich freue mich sehr, wenn mir jemand hierzu einen Rat geben kann, damit ich weiß, wie ich weiter vorgehen muss – nehmen Sie die Dienste eines Steuerberaters in Anspruch oder füllen Sie die Steuererklärung selbst aus und reichen Sie sie über das Online -Portal ELSTER ein .

Danke
 

Liebchen

Волонтер. Социальные вопросы
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2 744
Verehrte Gaste,

Ich habe eine Immobilie (Wohnung) in Berlin, die ich vermiete. Ich bin kein deutscher Einwohner. dh ich lebe nicht in Deutschland. Ich glaube, man nennt diesen Begriff "Steuerausländer". Zur Erstellung meiner Steuererklärung habe ich folgende Fragen:

1) Darf ich als Ausländer bei der Einkommenserklärung (Einreichung der Steuererklärung) die gesetzliche Grenze des steuerpflichtigen Mindesteinkommens pro Jahr (10.000 Euro) zum Abzug meiner Steuerbemessungsgrundlage heranziehen oder nicht?
2) Darf ich als Ausländer meine Steuererklärung über das Online-ELSTER-System ausfüllen oder nicht? Ich habe Zugriff auf ELSTER.

Ich freue mich sehr, wenn mir jemand hierzu einen Rat geben kann, damit ich weiß, wie ich weiter vorgehen muss – nehmen Sie die Dienste eines Steuerberaters in Anspruch oder füllen Sie die Steuererklärung selbst aus und reichen Sie sie über das Online -Portal ELSTER ein .

Danke
Nennt sich „beschränkte Steuerpflicht„.
1. Es gibt dabei keinen Grundfreibetrag (§ 50 Absatz 1 Satz 2 EStG).
2. Ja (Est 1 C).
Im Übrigen benötigen solche Fragen einer professionellen Beratung. Bei diesem Portal kann man Leistungen eines hochkompetenten Steuerberaters in Anspruch nehmen.

 
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Borislav

Новичок
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11
Nennt sich „beschränkte Steuerpflicht“.
1. Es gibt dabei keinen Grundfreibetrag (§ 50 Absatz 1 Satz 2 EStG).
2. Ja (Est 1 C).
Im Übrigen benötigen solche Fragen einer professionellen Beratung. Bei diesem Portal kann man Leistungen eines hochkompetenten Steuerberaters in Anspruch nehmen.

Vielen Dank fur die schnelle Antwort!

1) Ich verstehe. Ich unterliege der "beschränkten Steuerpflicht" ohne Grundfreibetrag (§ 50 Absatz 1 Satz 2 EStG).
2) Ich versuche, die Steuererklärung auf der Online-Plattform ELSTER auszufüllen und gebe meine Adresse außerhalb Deutschlands an. Allerdings berechnet das System das zu versteuernde Einkommen immer mit dem Grundfreibetrag. Ich sehe nicht, wo ich in ELSTER angeben kann, dass ich eine „beschränkte Steuerpflichtige“ ohne Grundfreibetrag bin. Weißt du/wo kann ich das machen?

Danke
 

Borislav

Новичок
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11
Greetings

You won't be able to do it yourself. Yes, and it's wrong - to solve such questions on the forum. So you will heap up your business even more ... Contact a tax consultant .
Danke Stepan!

Ich habe Evgeniy Lebedev über WhatsApp gefragt, aber er antwortete, dass dies im Grunde ein zu allgemeines Thema sei und ich die Frage im Forum stellen müsse, wo ich eine Antwort bekommen könne. Deshalb frage hier :)
 

Liebchen

Волонтер. Социальные вопросы
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Vielen Dank fur die schnelle Antwort!

1) Ich verstehe. Ich unterliege der "beschränkten Steuerpflicht" ohne Grundfreibetrag (§ 50 Absatz 1 Satz 2 EStG).
2) Ich versuche, die Steuererklärung auf der Online-Plattform ELSTER auszufüllen und gebe meine Adresse außerhalb Deutschlands an. Allerdings berechnet das System das zu versteuernde Einkommen immer mit dem Grundfreibetrag. Ich sehe nicht, wo ich in ELSTER angeben kann, dass ich eine „beschränkte Steuerpflichtige“ ohne Grundfreibetrag bin. Weißt du/wo kann ich das machen?

Danke
 
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Borislav

Новичок
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1693895979567.png
Hallo Stepan, wenn ich mit dem Ausfüllen meiner Steuererklärung gemäß der Einkommensteuererklärung beschränkte Steuerpflicht (ESt 1 C) beginne,
Ich kann diese Nachricht sehen. Kann ich die Steuererklärung weiterhin unter „Einkommensteuererklärung unbeschränkte Steuerpflicht (ESt 1 A)“ abgeben?
Mein jährliches Einkommen außerhalb Deutschlands liegt unter der Steuerfreigrenze.
 
Верх