Steuern: Das ändert sich 2025!
Neues Jahr, neue Steuern. Das Jahr 2025 bringt viele steuerliche und finanzielle Änderungen mit sich, die uns alle betreffen. Angefangen bei höheren Freibeträgen bis zu neuen Regeln für Kleinunternehmer: Die wichtigsten Neuerungen fassen wir hier einmal für Dich zusammen.
1. Krankenversicherung und Pflege: Mehr Kosten, aber auch Verbesserungen
Die Einführung der elektronischen Patientenakte, kurz: ePA startet ab dem 15. Januar. In Modellregionen wie Hamburg, Franken und Teilen Nordrhein-Westfalens. Die ePA ermöglicht es, Arztbriefe, Befunde und E-Rezepte zentral zu speichern. Sie wird dann nach und nach deutschlandweit ausgerollt.
Leider steigen die Beiträge: Der Zusatzbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung erhöht sich im Schnitt um 0,8 % auf 2,5 %. Auch die Pflegeversicherung wird teurer: Der Beitrag steigt um 0,2 % auf min. 3,6 %, für Kinderlose sogar auf 4,2 %. Immerhin: Pflegeleistungen wie das Pflegegeld werden um 4,5 % angehoben. Je nach Pflegegrad sind das immerhin circa 15 € bis 43 € mehr.
2. Wohngeld: 15 % mehr Unterstützung
Gute Nachrichten gibt es aber für Wohngeldempfänger: Ab dem 1. Januar 2025 steigen die Sätze um 15 %. Damit profitieren rund 1,9 Millionen Haushalte von mehr finanzieller Unterstützung. Auch Menschen mit geringen Einkommen, wie Rentner oder Alleinerziehende, sollten jetzt prüfen, ob sie Anspruch auf Wohngeld haben. Wichtig: Wer bereits Sozialleistungen erhält, wie zum Beispiel BAföG oder Bürgergeld, kann kein Wohngeld beantragen.
3. Einkommensteuer: Höherer Grundfreibetrag
Die Auswirkungen der Inflation werden abgemildert: Der Grundfreibetrag steigt 2025 um 312 € und somit auf insgesamt 12.096 €. Bis zu diesem Einkommen zahlst Du also keine
Einkommensteuer. Gleichzeitig werden die weiteren Steuerstufen angepasst, sodass höhere Steuersätze auch erst bei höheren Einkommen greifen.
4. Familien: Mehr Kindergeld, besser absetzen
Für Familien gibt es ebenfalls Änderungen:
Das Kindergeld steigt ab Januar 2025 um 5 € auf 255 € pro Monat und Kind. Der Kinderfreibetrag wird auf 6.672 € pro Kind erhöht, inklusive Betreuungskosten liegt er bei 9.600 €.
Die Betreuung der Kinder kannst Du künftig vollständig, also 100 % statt bisher 60 % absetzen. Der maximale Betrag liegt bei 4.800 €. So sparst Du als Elternteil noch mehr Steuern!
5. Mindestlohn und Minijobs: Anhebung der Grenzen
Der Mindestlohn wird ab dem 1. Januar 2025 auf 12,82 € pro Stunde erhöht. Das wirkt sich besonders auf Minijobs aus: Die Grenze steigt von 538 € auf 556 € im Monat. Über das Jahr gerechnet kannst Du ab diesem Jahr also bis zu 6.672 € steuerfrei verdienen.
6. Sozialabgaben: Höhere Beitragsbemessungsgrenzen
Gutverdiener müssen 2025 mehr Sozialabgaben zahlen. Grund sind die gestiegenen Beitragsbemessungsgrenzen:
- Krankenversicherung: 66.150 € jährlich
- Rentenversicherung: 96.600 € jährlich
- Knappschaftliche Rentenversicherung: 118.800 € jährlich
Alles, was über diesen Grenzen liegt, bleibt beitragsfrei.
7. Kleinunternehmer: Neue Umsatzgrenzen
Ab 2025 steigen die Umsatzgrenzen für die Steuerbefreiung:
- Gesamtumsatz im Vorjahr: Bis 25.000 €, statt bisher 22.000 €.
- Prognostizierter Umsatz im laufenden Jahr: Bis 100.000 €, statt 50.000 €
Wichtig: Überschreitest Du die Grenze von 100.000 €, musst Du Steuern zahlen.