Flug verpasst: Entschädigungsregeln
Nach der EU-Verordnung 261/2004 über Fluggastrechte haben Fluggäste, die von einer Flugverspätung betroffen sind und dadurch einen Anschlussflug verpassen, Anspruch auf Ausgleichsleistungen, zusätzliche Dienstleistungen wie Mahlzeiten und Erfrischungen, Unterbringung und Beförderung. Darüber hinaus muss die Fluggesellschaft ein alternatives Transportmittel anbieten, oder man sollte eine Rückerstattung des Ticketpreises erhalten. Um Deinen Anspruch geltend machen zu können, darf die Verspätung nicht durch außergewöhnliche Umstände verursacht worden sein. Wenn der Grund für eine Flugverspätung nicht in der Hand der Fluggesellschaft liegt, z. B. bei einem Blitzeinschlag, gilt dies als "außergewöhnlicher Umstand", und die Fluggesellschaft ist in diesem Fall von einer finanziellen Entschädigung der Fluggäste befreit.