Den Mietern steht deswegen ein Auskunftsanspruch zu:
- 4 Monate vor Ende des Mietverhältnisses können Sie bei Ihrem Vermieter anfragen, ob der Grund für die Befristung weiterhin besteht.
- Der Vermieter muss dem Auskunftsanspruch innerhalb von 4 Wochen nachkommen.
- Besteht der Grund nicht mehr oder erteilt der Vermieter keine Auskunft, dürfen Sie eine Verlängerung des Mietverhältnisses verlangen.
- Sollte der Vermieter die Verlängerung verweigern, dürfen Sie dennoch in der Wohnung wohnen bleiben, wenn kein Befristungsgrund mehr vorliegt.