ТОчно! Кажется вы правы! Ну все, нет у меня тогда отмазки не попытаться в уходящий поезд запрыгнуть

))
Теоретически вроде как можно и сразу после получения гражданства запросить супруге/супругу ПМЖ. Не вижу условий что нужно сколько-то прожить в браке именно с немцем (то есть после получения гражданства). Но появляется другое препятствие. В такой констелляции нужны таки 60 взносов. А их ни у кого из вас не будет.
§ 28:
(2) Dem Ausländer ist in der Regel eine Niederlassungserlaubnis zu erteilen, wenn er drei Jahre im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis ist, die familiäre Lebensgemeinschaft mit dem Deutschen im Bundesgebiet fortbesteht, kein Ausweisungsinteresse besteht und er über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügt.
§ 9 Absatz 2 Satz 2 bis 5 gilt entsprechend. Im Übrigen wird die Aufenthaltserlaubnis verlängert, solange die familiäre Lebensgemeinschaft fortbesteht.
§ 9 Absatz 2 Satz 2 bis 5:
(2) Einem Ausländer ist die Niederlassungserlaubnis zu erteilen, wenn
[...]
2. sein Lebensunterhalt gesichert ist,
3. er
mindestens 60 Monate Pflichtbeiträge oder freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung geleistet hat oder Aufwendungen für einen Anspruch auf vergleichbare Leistungen einer Versicherungs- oder Versorgungseinrichtung oder eines Versicherungsunternehmens nachweist; berufliche Ausfallzeiten auf Grund von Kinderbetreuung oder häuslicher Pflege werden entsprechend angerechnet,
4. Gründe der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung unter Berücksichtigung der Schwere oder der Art des Verstoßes gegen die öffentliche Sicherheit oder Ordnung oder der vom Ausländer ausgehenden Gefahr unter Berücksichtigung der Dauer des bisherigen Aufenthalts und dem Bestehen von Bindungen im Bundesgebiet nicht entgegenstehen,
5. ihm die Beschäftigung erlaubt ist, sofern er Arbeitnehmer ist,