Der Kaufvertrag: Sachmängelhaftung ausschließen!
Hast du als privater Verkäufer die Sachmängelhaftung (früher: Gewährleistung) ausgeschlossen? Denn in Deutschland sieht das Gesetz für die zwei Jahre nach einem Verkauf eine Haftung für auftretende Mängel vor. Als privater Verkäufer kannst du eine Gewähr jedoch ausschließen.
Verantwortlich für Reparaturen bist du dann nur noch bei ausdrücklichen Garantiezusagen oder bei nachweisbarer Arglist - sollte sich nach dem Verkauf ein Mangel am Fahrzeug zeigen, der verschwiegen wurde. Das heißt: Nur wenn der Käufer über alle entscheidenden Eigenschaften des Fahrzeugs informiert ist, kann ein Vertrag die Haftung für sämtliche Mängel nach dem Verkauf ausschließen.
Wie formuliere Ich beim Autoverkauf den Ausschluss der Sachmängelhaftung im Kaufvertrag?
Eine für den Kaufvertrag geeignete Formulierung ist zum Beispiel:
„Das Fahrzeug wird unter Ausschluss der Sachmängelhaftung verkauft.” Eine Formulierung wie „Gekauft wie gesehen” schließt dagegen nur die Haftung für sichtbare Mängel aus. Fehlen dem Muster des Kaufvertrags die für den Ausschluss gängigen Formulierungen, ergänze den Vertrag! Nur dann bist du auf der sicheren Seite.