Доброго времени суток, уважаемые форумчане! Прошу прощения за, возможно, глупый вопрос: подскажите, в ситуации когда документы на ВНЖ уже поданы, АБХ уже посещено, но сам пластик (плавиковая карточка ВНЖ) не выдана (сказали 1,5-2 месяца ждать) можно ли выехать из Германии и вернуться обратно? Есть перспективы огрести проблем при возвращении? Рабочая виза изначально выдана до 09.2022, после второй вакцинации две недели прошло-код получен…
Вот такое ответ получили от Bundespolize:
Bundespolizeipräsidium
Leitungsstab 2 - Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
LS 2 - 21 02 02 - 2021 - 09 - 0839
Sehr geehrter Herr
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Ihre Anfrage an die Bundespolizei habe ich erhalten. Generell gilt: Es sollte von nicht zwingend notwendigen Reisen abgesehen werden.
Sie sind als Drittstaatsangehöriger mit einem gültigen Schengen-D-Visum von den pandemiebedingten Reisebeschränkungen befreit und können mit Ihrem gültigen Reisepass und dem gültigen D-Visum problemlos zurück nach Deutschland reisen.
Russland ist seit dem 07.07.2021 als Hochrisikogebiet ausgewiesen (
RKI - Coronavirus SARS-CoV-2 - Informationen zur Ausweisung internationaler Risikogebiete durch das Auswärtige Amt, BMG und BMI). Alle Reisenden, die nach Deutschland einreisen, sind seit dem 01.08.2021 verpflichtet einen negativen Corona-Test bei der Einreise zu präsentieren. Der Abstrich des Tests darf maximal 48 Stunden (Antigen-Test) bzw. 72 Stunden (PCR-Test) vor der Einreise nach Deutschland durchgeführt worden sein. Auch bei Kontrollen durch die Bundespolizei (z. B. Einreisekontrolle am Flughafen oder grenznahe Kontrollen bei Einreise auf dem Landweg) kann der Nachweis verlangt werden. Der Nachweis über ein negatives Testergebnis oder entsprechendes ärztliches Zeugnis ist auf Papier oder in einem elektronischen Dokument, jeweils in deutscher, englischer, französischer, italienischer oder spanischer Sprache zu erbringen.
Grundsätzlich gilt für Ein- bzw. Rückreisende aus dem Ausland, die sich innerhalb der letzten zehn Tage vor der Einreise in einem Risikogebiet aufgehalten haben, die Verpflichtung sich unverzüglich nach Einreise in eine zehntägige Quarantäne zu begeben. Reisende können die Quarantäne nach Voraufenthalt in einem Hochrisikogebiet frühestens ab dem fünften Tag nach der Einreise beenden, wenn sie ein negatives Testergebnis vorlegen. Bitte informieren Sie sich beim zuständigen Bundesland oder beim zuständigen Gesundheitsamt über die genauen Quarantänemaßnahmen nach der Einreise:
Coronavirus Regeln in den Bundesländern – Bundesregierung oder
RKI PLZTool
Geimpfte und genesene Personen sind mit den entsprechenden Nachweisen bei Voraufenthalten in Nicht-Risikogebieten und Hochrisikogebieten von den Quarantänemaßnahmen und der Testpflicht befreit. Als vollständig geimpft gelten Personen, die mit einem in Deutschland zugelassenen Impfstoff geimpft wurden und wenn seit der letzten erforderlichen Einzelimpfung mindestens 14 Tage vergangen sind. Derzeit sind in Deutschland die Impfstoffe von BioNTech/Pfizer, Moderna, AstraZeneca sowie Janssen/Johnson zugelassen. Als genesen gilt eine Person, wenn der (der Infektion) zugrundeliegende PCR-Test mindestens 28 Tage bis maximal sechs Monate zurückliegt. Der Impf- bzw. Genesenennachweis muss in Papierform oder in digitaler Form und in deutscher, englischer, französischer, italienischer oder spanischer Sprache erbracht werden.
Die Impfstoffe von Sinovac, Sinopharm und Sputnik V sind nicht in Deutschland zugelassen. Personen, die mit diesen Impfstoffen geimpft wurden, gelten in Deutschland als nicht geimpft.
Ferner müssen sich Reisende aus Hochrisikogebieten vor der Einreise nach Deutschland elektronisch registrieren. Im Rahmen der digitalen Einreiseanmeldung können ebenfalls Test-, Impf- und Genesenennachweise hochgeladen werden:
www.einreiseanmeldung.de
Weitere Informationen zur Coronavirus-Einreiseverordnung erhalten Sie auf der Homepage des Bundesgesundheitsministeriums:
Fragen und Antworten zur Einreise nach Deutschland
Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Thema Reisebeschränkungen finden Sie darüber hinaus hier:
Coronavirus
Auch in englischer und französischer Sprache möglich:
Coronavirus: Frequently Asked Questions
Coronavirus: Foire aux questions
Diese Seiten werden fortlaufend aktualisiert.
Bleiben Sie gesund. Ihre Bundespolizei.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
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