ВНЖ Польши не дает права на работу в Германии, Вам нужен ВНЖ здесь.
Это регулируется
Кроме того, Вы можете здесь с ВНЖ Польши находиться только до 90 дней по безвизу.
Erforderlichkeit eines Visums bei Aufenthalten über 3 Monaten ohne Privilegierung
Sofern Sie KEIN visafreier oder privilegierter Drittstaater sind, sich in Polen für gewöhnlich und mit polnischem nationalen Aufenthaltstitel (z.B. Karta pobytu, D-Visum) aufhalten und einen Aufenthalt
über drei Monate (Familienzusammenführung, Studium)
oder die Ausübung einer Erwerbstätigkeit in Deutschland planen, benötigen Sie bei der Einreise ein nationales deutsches Visum. Die visumfreie Einreise
zur Ausübung von Tätigkeiten im Rahmen von Vander Elst ist derzeit nur unter den Voraussetzungen des § 17a AufenthV i.V.m. § 30 Nr. 3 BeschV möglich (drittstaatsangehörige Arbeitnehmer, die in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union die Rechtsstellung eines langfristig Aufenthaltsberechtigten besitzen „rezydent Dlugoterminowy-WE“ (maximal 90 Tage innerhalb von zwölf Monaten).
Wenn Sie sich bereits in Deutschland aufhalten UND im Besitz eines polnischen Aufenthaltstitels sind, der zum Aufenthalt in Deutschland berechtigt UND die Voraussetzungen eines Anspruchs auf Erteilung eines Aufenthaltstitels besitzen, können Sie sich auch direkt mit der Ausländerbehörde Ihres Wohn-/Aufenthaltsortes in Verbindung setzen und dort nach § 39 Nr. 6 der Aufenthaltsverordung einen Aufenthaltstitel beantragen. Bitte erkundigen Sie sich vorab bei der für Sie zuständigen Ausländerbehörde unter Hinweis auf die obengenannte Regelung.