Ab Begründung des ordentlichen Wohnsitzes in Deutschland gilt ein solcher Führerschein grds. für die Dauer von sechs Monaten. Danach wird der Führerschein nicht mehr anerkannt. Um in Deutschland auch nach diesen sechs Monaten ein Kraftfahrzeug fahren zu dürfen, benötigt man eine deutsche Fahrerlaubnis. Der ausländische Führerschein muss daher in einen deutschen Führerschein umgetauscht werden. Die Voraussetzungen für den Erwerb der deutschen Fahrerlaubnis hängen davon ab, in welchem Land der Führerschein erworben wurde.
Hinweis:
Eine Verlängerung obiger 6-Monatsfrist ist möglich, wenn der Führerscheininhaber nachweisen kann, dass er den „ordentlichen Wohnsitz" nicht länger als 12 Monate im Inland haben wird.