Писал вчера повторно письмо в BVA можно ли мне покинуть территорию Украины и не повлияет ли это действие негативно на мой антраг. Вкратце, веду происхождение от прабабушки с репрессиями, бабушка - украинка, отец - русский, у меня - нет никаких национальностей, антраг без сертификата. Имею два ответа: 1-е от Рокара недельной давности и 2-е от Томчика сегодня. Томчик откровенно говоря расстроил:
«Sehr geehrter …..,
ich bin sehr bedrückt über die Situation. Die Länder der Europäischen Union sind bereit für die Aufnahme der Flüchtlinge. Die Aufnahme von Deutschen nach dem BVFG ist allerdings davon nicht tangiert. Sie orientierte sich ausschließlich an den gesetzlichen Bestimmungen des BVFG und ist nur dann möglich, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen. Dies scheint bei Ihnen leider nicht der Fall zu sein. In Ihrer Geburtsurkunde, wie auch in den Urkunden Ihrer Eltern und Großeltern werden sie nicht als Zugehörige deutscher Nationalität geführt. Insoweit können Sie selbst kein ausdrückliches Bekenntnis zur deutschen Nationalität abgeben. Ihre Angaben zu Ihrer Hinwendung zum deutschen Volkstum reichen für die Annahme eines Bekenntnisses auf andere Weise vor dem Hintergrund der gegenwärtigen Rechtsprechung nicht aus. Insoweit würde sich die Zusendung des Zertifikates B1 auf den aktuellen Sachstand wahrscheinlich kaum auf die Entscheidung auswirken. Die Frage, inwieweit und ob sich die Rechtslage zu Ihren Gunsten ändert, kann ich nicht beantworten. In Ihrem Fall wird das Vorliegen der Voraussetzungen - so wie es aussieht - verneint werden müssen. Eine endgültige Entscheidung über Ihren Antrag kann ich Ihnen erst zukommen lassen, wenn die Möglichkeit der Postzustellung geschaffen wird. Ich wünsche Ihnen dennoch viel Kraft in dieser so schwierigen Zeit.»
Что это может означать ? Что он уже по скорому дело рассмотрел? Готовится к поиску адвоката?
«Sehr geehrter …..,
ich bin sehr bedrückt über die Situation. Die Länder der Europäischen Union sind bereit für die Aufnahme der Flüchtlinge. Die Aufnahme von Deutschen nach dem BVFG ist allerdings davon nicht tangiert. Sie orientierte sich ausschließlich an den gesetzlichen Bestimmungen des BVFG und ist nur dann möglich, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen. Dies scheint bei Ihnen leider nicht der Fall zu sein. In Ihrer Geburtsurkunde, wie auch in den Urkunden Ihrer Eltern und Großeltern werden sie nicht als Zugehörige deutscher Nationalität geführt. Insoweit können Sie selbst kein ausdrückliches Bekenntnis zur deutschen Nationalität abgeben. Ihre Angaben zu Ihrer Hinwendung zum deutschen Volkstum reichen für die Annahme eines Bekenntnisses auf andere Weise vor dem Hintergrund der gegenwärtigen Rechtsprechung nicht aus. Insoweit würde sich die Zusendung des Zertifikates B1 auf den aktuellen Sachstand wahrscheinlich kaum auf die Entscheidung auswirken. Die Frage, inwieweit und ob sich die Rechtslage zu Ihren Gunsten ändert, kann ich nicht beantworten. In Ihrem Fall wird das Vorliegen der Voraussetzungen - so wie es aussieht - verneint werden müssen. Eine endgültige Entscheidung über Ihren Antrag kann ich Ihnen erst zukommen lassen, wenn die Möglichkeit der Postzustellung geschaffen wird. Ich wünsche Ihnen dennoch viel Kraft in dieser so schwierigen Zeit.»
Что это может означать ? Что он уже по скорому дело рассмотрел? Готовится к поиску адвоката?