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darf
nicht mehr als 45 km/h betragen.
Welche Arten von Fahrrädern mit Hilfsmotor gibt es?
Ein Fahrrad mit Hilfsmotor kann durch Benzin aber auch elektrischen Strom angetrieben werden, welcher in einem aufladbaren Speicher mitgeführt wird. Dabei lassen sich
folgende Typen unterscheiden:
- Das S-Pedelec erreicht Geschwindigkeiten von 20 km/h ohne Treten und maximal 45 km/h mit Pedalunterstützung. Damit sind deutlich höhere Geschwindigkeiten möglich als mit einem normalen Pedelec.
- Der Begriff E-Bike wird häufig als Synonym für schnelle Pedelecs verwendet. Im engeren Sinne wird der Begriff jedoch verwendet, wenn der Motor von einem Fahrrad auch ohne Treten maximal 45 km/h schnell fährt.
- Wenn ein Fahrrad mit einem Benzinmotor oder einem Elektromotor ausgestattet ist, aber die maximale Geschwindigkeit des Rades auf ebener Bahn nicht mehr als 25 km/h beträgt, gilt es rechtlich gesehen (§ 4 FeV) als Mofa. Mofas sind eine Untergruppe von Fahrrädern mit Hilfsmotor.
- Ein Leichtmofa zeichnet sich dadurch aus, dass sein Verbrennungsmotor nicht mehr als 30 cm³ Hubraum und 0,5 Kilowatt Leistung hat. Außerdem darf dessen durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit nicht mehr als 20 km/h betragen und das Leergewicht darf nicht mehr als 30 Kilogramm betragen. Dies geht aus der “Leichtmofa-Ausnahmeverordnung” vom 26. März 1993 (BGBl. I S. 394) hervor.
Sie können auch
nachträglich Ihr Fahrrad
mit einem Motor nachrüsten. Da dies ziemlich aufwändig und kostspielig werden kann, sollten Sie jedoch überlegen, ob es nicht günstiger ist, wenn Sie sich
gleich ein fertiges Fahrrad mit Hilfsmotor anschaffen.
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Wann dürfen Sie ein Fahrrad mit Hilfsmotor fahren?
Nach § 6 Absatz 1 FeV benötigen Sie normalerweise eine
Fahrerlaubnis der Klasse AM, um ein Fahrrad mit Hilfsmotor zu fahren. Dieser Führerschein wurde am 19. Januar 2013 eingeführt, um die deutschen Regeln an europäische Maßstäbe anzupassen und gilt – vereinfacht gesagt – für Kraftfahrzeuge, deren Hubraum
nicht mehr als 50 cm³ und deren Höchstgeschwindigkeit
nicht mehr als 45 km/h beträgt.
Einen AM-Führerschein benötigen Sie auch für
Kleinkrafträder wie Roller oder Mopeds. Sie dürfen ein Fahrrad mit Hilfsmotor sowie andere Fahrzeuge der Fahrerlaubnisklasse AM auch mit
folgenden Führerscheinen fahren: A,
A2,
A1, B und T (§ 6
Abs. 3 FeV).