Die Einstufung als Risikogebiet (Hochrisiko- oder Virusvariantengebiet) erfolgt durch das Bundesministerium für Gesundheit, das Auswärtige Amt und das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat.
www.rki.de
Die Quarantäne kann jeweils ab dem Zeitpunkt der Übermittlung beendet werden. Nach Voraufenthalt in
Hochrisikogebieten kann eine Testung
frühestens fünf Tage nach Einreise vorgenommen werden („Freitestung“ ab Tag fünf nach Einreise möglich).
Geimpfte und Genesene können die Quarantäne ab dem Zeitpunkt beenden, an dem der Impf- oder Genesenennachweis über das Einreiseprotal übermittelt wird. Erfolgt die Übermittlung vor Einreise (wird dringende empfohlen), muss die Quarantäne nicht angetreten werden.
Перечитал правила въезда из зон повышенного риска. Не означаетли сия фраза(зеленым помечена), что привитым не нужно сидеть на карантине?