Keine Krankenversicherung bei MiniJob
Wer einen Minijob ausübt, ist noch nicht automatisch krankenversichert. Denn ein solches Beschäftigungsverhältnis sieht erst einmal
keinen Krankenversicherungsschutz vor. Weder zahlt ein Minijobber in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ein, noch erhält er daraus Leistungen. Doch keine Angst: Das bedeutet nicht, dass Sie als Minijobber keine Krankenversicherung haben.
Vielmehr ist es so, dass der
Versicherungsschutz auf einem anderen Weg zustande kommt. Denn als Minijobber haben Sie eine Reihe verschiedener Möglichkeiten, um sich in der
gesetzlichen Krankenversicherung zu versichern. Entscheidend ist vor allem, was Sie neben dem Minijob beruflich tun bzw. in welchen familiären Verhältnissen Sie leben. Meist sind Sie nämlich darüber versichert.