So geht die Ummeldung des Autos
Sollte der Käufer das Fahrzeug nicht ummelden, haftet der Verkäufer weiter für die
Kfz-Steuer und die
Versicherungsprämie. Daher rät der ADAC, dass beide Parteien des Kaufvertrags gemeinsam zur Zulassungsstelle fahren und das
Auto ummelden. Alternativ kann man das Auto dort vor der Übergabe
außer Betrieb setzen lassen.
Tipp der ADAC Juristen: Mit den entstempelten Kennzeichen kann der Käufer bis zum Ende des Tages noch auf direktem Weg
nach Hause fahren, wenn die bisherige Kfz-Versicherung diese Fahrt noch abdeckt. Wer unsicher ist, fragt vorsichtshalber bei der Versicherung nach. Wird ein
abgemeldetes Auto verkauft, braucht der Käufer für die Abholung ein
Kurzzeit- bzw. Ausfuhrkennzeichen oder einen
Anhänger. Ein abgemeldetes Auto darf nicht mehr im öffentlichen Verkehrsraum stehen.