Написал запрос по поводу результатов LiD. Спустя 3 дня получил ответ (из Нюрнберга).
Aufgrund eines erhöhten Arbeitsaufkommens im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge ist bei der Zertifikatsausstellung derzeit mit einer deutlich längeren Bearbeitungsdauer zu rechnen.
Anfragen zum Verbleib von Zertifikaten (Einbürgerungstest, Test "Leben in Deutschland", Integrationskurs) sind daher bitte von den Teilnehmenden
frühestens 20 Wochen nach Prüfungsdatum
schriftlich per Post an die zuständige Regionalstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge zu richten.
Falls Schreiben des Bundesamtes von der Post nicht zugestellt werden können, kann ein Grund sein, dass der Name auf dem Anschreiben nicht eindeutig einem Briefkasten zuzuordnen ist. Es ist daher wichtig, dass der Name der anfragenden Person deutlich am Briefkasten zu lesen ist.
Das Anschreiben muss folgende Angaben enthalten:
- Grund des Anliegens
- Angabe über die Art des fehlenden Zertifikats (Einbürgerungstest, Test "Leben in Deutschland" oder Integrationskurs)
- aktuelle Anschrift
- vollständige Personalien mit Geburtsdatum und eine Passkopie: Als Passkopie kann auch der Passersatz (§3 AufenthG) bzw. Ausweisersatz (§ 48 Abs. 2 AufenthG) sowie ein Aufenthaltstitel i. S. d. § 4 AufenthG oder eine Aufenthaltserlaubnis eingereicht werden. Ein Führerschein ist kein Passersatzpapier.
Die zuständige Regionalstelle findet man
hier durch Eingabe des Wohnortes in die Suchmaske.
Sollte sich die Adresse seit Ablegen des letzten Tests geändert haben, ist bei der Suche nach der Regionalstelle der Wohnort zum Zeitpunkt des Tests zu verwenden.
Bitte beachten Sie:
Die Anfrage per Post führt nicht zu einer schnelleren Bearbeitung. Wir bitten auch in diesem Fall um Geduld, bis die Anfrage bearbeitet und eine postalische Antwort versendet wurde.
Wichtige Hinweise:
- Teilnehmende an einem Integrationskurs erhalten die Bescheinigung über den „Leben in Deutschland“-Test in der Regel zusammen mit dem Gesamtzertifikat „Integrationskurs“. Für das Gesamtzertifikat ist das erfolgreiche Bestehen sowohl des Deutschtests für Zuwanderer (= mit B1) als auch des Tests „Leben in Deutschland“ erforderlich. Das bedeutet, dass im Fall des Nicht-Bestehens des DTZ (= unter B1) der Versand der Dokumente zurückgehalten wird, bis das Ergebnis der Wiederholung des DTZ feststeht. In diesem Fall kann die Bescheinigung über den „Leben in Deutschland“-Test auf Antrag (s.o.) zugesendet werden.
- Nur Personen, die an einem Integrationskurs des Bundesamtes teilgenommen haben, erhalten nach erfolgreichem Abschluss des Kurses ein Gesamtzertifikat „Integrationskurs“. Personen, die nicht an einem Integrationskurs teilgenommen haben, können das Gesamtzertifikat „Integrationskurs“ nur auf Antrag erhalten. Dafür sind neben den oben genannten Angaben auch ein Nachweis über das Sprachniveau B1 im Original sowie die ausgefüllte und unterschriebene Einverständniserklärung vorzulegen. Zudem muss auch der Test „Leben in Deutschland“ (LiD) erfolgreich abgelegt worden sein (mind. 15 von 33 Fragen richtig beantwortet). Ein Nachweis hierüber ist nicht erforderlich.
Mit freundlichen Grüßen
im Auftrag
Ihr Service Center BAMF
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Informationsservice Migration
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Frankenstraße 210 | 90461 Nürnberg
ЖОООППАААААААА