Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr, vielen Dank für Ihre Nachricht.
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Wenn Sie in Ihrer E-Mail die Verlängerung der Gültigkeit Ihrer Aufenthaltserlaubnis, Ihrer blauen Karte oder Ihres Visums für einen längerfristigen Aufenthalt beantragt haben, gilt hiermit Ihr Aufenthalt mitsamt den Nebenbestimmungen im Bundesgebiet bis zur Vorsprache im LEA als rechtmäßig. Das bedeutet, Sie können weiter im bisherigen Umfang arbeiten oder studieren. Bei Reisen ins Ausland sind Wiedereinreisen mit einer abgelaufenen Aufenthaltserlaubnis, einer blauen Karte oder einem Visum allerdings nicht möglich.
Wenn Sie im Besitz einer Aufenthaltsgestattung, einer Duldung, einer Grenzübertritts-bescheinigung, einer Bescheinigung nach § 84 Absatz 2 AufenthG (sogenannte L 4048- Bescheinigung) oder Passeinzugsbescheinigung sind, tragen Sie sich bitte in das Onlineformular hier<
Termine für die Verlängerung von Aufenthaltsgestattungen und Duldungen - Berlin.de> ein.
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Ihr Landesamt für Einwanderung