Что нового
Форум Тупа-Германия

Приветствуем вас на форуме Тупа-Германия! Зарегистрируйтесь и станьте членом нашего сообщества! После входа в систему вы сможете участвовать в жизни сайта, создавать свои темы и сообщения, а также общаться с другими участниками через личные сообщения!

  • Политические дискусии на данном форуме разрешены только в разделе о политике https://forum.tupa-germania.ru/forums/politika/ Запрещено оскорблять и разжигать. За это в бан.

Вопросы по поиску жилья в Германии

SimRe

Участник
Сообщения
3 681
В России дороже. В этом есть логика, точнее была ранее :) Если газовая плита, значит мало тратишь электричества и можно брать больше денег за 1 кВт электроэнергии :)
Здесь не так. Есть обычно куча операторов через которых можно подключиться к электричеству. Можно вообще через какой-нибудь check24 минимальный тариф найти, от газ/негаз никак не зависит.
 
  • 👍
Реакции: 1 user

Павел К

Осваивается
Сообщения
5 755
Здесь не так. Есть обычно куча операторов через которых можно подключиться к электричеству. Можно вообще через какой-нибудь check24 минимальный тариф найти, от газ/негаз никак не зависит.
А когда вот только арендовал квартиру там электричество будет?? А то может сперва подключить надо, как интернет?
 

TeleDoc

Участник
Сообщения
9 831
А когда вот только арендовал квартиру там электричество будет?? А то может сперва подключить надо, как интернет?
Да нет, обычно компания, которая вам новые двери входные ставит, может и электроэнергию подключить. И та, которая вентиляцию на кухне включает, тоже:)
 
  • 😂
Реакции: 1 user

kaite

Участник
Сообщения
5 956
А когда вот только арендовал квартиру там электричество будет?? А то может сперва подключить надо, как интернет?
Вообще будет, только пока нет договора ваш адрес обслуживает компания "по умолчанию" и ломит за базовый тариф очень нерыночную цену.
Поэтому лучше до момента въезда подобрать поставщика.
 
  • 👍
Реакции: 1 users

Marina DanDan

Новичок
Сообщения
270
У нас была подпись на фотографии последней страницы.
Попросите владельца на последнем листе расписаться, сфотографировать и вам прислать, объясните, что вам для подачи в консульство и поэтому нужна подпись.
Седня сделали так же). Подписали с обеих сторон, Да. И вот это все подписанное мы отправили в АБХ ). Теперь это то, что их устроит). Ждем визу....
 
  • 👍
Реакции: 1 users

Marina DanDan

Новичок
Сообщения
270
Скрещу за вас пальцы.
Спасибо!)
В итоге ,пока тишина. Не знаю, приняли в дело или нет.
Хотя сегодня нас пригласили получать визы,но все равно ,по старшему ребенку от 1 брака не дали визу и ещё рассматривают.
В целом, хотела добавить,что я не увидела какой-то сложности в поиске жилья в плане ответов по объявлениям, мне в итоге откликнулись точно минимум пять человек, даже некоторые очень понравились. Например, сдает одна семья квартиру на севере Гамбурга,мы общались по Скайпу. Приятные люди. Но мы уже к тому времени выбрали в сторону другого арендатора ,потому что он сработал быстрее и нам надо было быстрее договор аренды получить.
 
  • 👍
Реакции: 1 user

Павел К

Осваивается
Сообщения
5 755
Смотрю квартиру одну и в ее деталях вот так пишут

Preise und Kosten​

Mietpreis615,00 €
Betriebskosten133,00 €
Heizkostennicht enthalten
Gesamtmiete748,00 €
Kaution887,00
То есть выходит это к 748 евро еще и отопление прибавить? Тогда получится вармите?
 

dorotynsky

Команда проекта
Сообщения
3 503
Смотрю квартиру одну и в ее деталях вот так пишут

Preise und Kosten​

Mietpreis615,00 €
Betriebskosten133,00 €
Heizkostennicht enthalten
Gesamtmiete748,00 €
Kaution887,00
То есть выходит это к 748 евро еще и отопление прибавить? Тогда получится вармите?
748 евро вы будете платить арендодателю.
Плюс к этому отедьно поставщикам будете платить за отопление, электричество и интернет.
 
  • 👍
Реакции: 1 users

Павел К

Осваивается
Сообщения
5 755
748 евро вы будете платить арендодателю.
Плюс к этому отедьно поставщикам будете платить за отопление, электричество и интернет.
Жуть) Тогда очень дорогой вариант получается. Теплая аренда за 1000 перевалит
 

dorotynsky

Команда проекта
Сообщения
3 503
Жуть) Тогда очень дорогой вариант получается. Теплая аренда за 1000 перевалит
Никогда не платил за отопление отдельно, но, кажется, что не должно перевалить. Зависит от потребления, конечно, но допустим эд-во + интернет - 100 евро. До 1000 остаётся ещё 152.
 

Павел К

Осваивается
Сообщения
5 755
Никогда не платил за отопление отдельно, но, кажется, что не должно перевалить. Зависит от потребления, конечно, но допустим эд-во + интернет - 100 евро. До 1000 остаётся ещё 152.
Я так понял в Германии на отопление около 200 евро уходит в среднем, плюс электричество и вода с интернетом.
 

Romantomsk

Почетный Солёнорешёткинец
Сообщения
23 211
Я так понял в Германии на отопление около 200 евро уходит в среднем, плюс электричество и вода с интернетом.
Вода в Betriebskosten должна быть. Я бы искал где чётко прописано Kaltmiete и Nebenkosten куда и отопление входит.
 
  • 👍
Реакции: 1 user

dorotynsky

Команда проекта
Сообщения
3 503

Павел К

Осваивается
Сообщения
5 755
Вода в Betriebskosten должна быть. Я бы искал где чётко прописано Kaltmiete и Nebenkosten куда и отопление входит.
Странная это тема конечно ))) Как вот понять, а сколько тепла включено в этот Nebenkosten. Как это считают?
 

Manifika

Участник
Сообщения
2 576
Я так понял в Германии на отопление около 200 евро уходит в среднем, плюс электричество и вода с интернетом.
Если отопление не включено в небенкостен. У нас вот включено и мы его пару раз за год включаем и пока нам должны. Ищите новый дом
 

dorotynsky

Команда проекта
Сообщения
3 503
Как вот понять, а сколько тепла включено в этот Nebenkosten. Как это считают?
Это считают по предыдущим годам. Вы в течение года платите предоплату. Потом приходит перерасчёт и либо вы должны, если "перетратили", либо вам должны, если "недотратили".
Вот посмотрите статью:
 
  • 👍
Реакции: 5 users

Павел К

Осваивается
Сообщения
5 755
Не могу понять отопление включено или нет в nebenkosten?
§11
MIETE UND NEBENKOSTEN​

Der Vermieter ist berechtigt, die Miete nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften zu erhöhen. Dies gilt auch für Mietverhältnisse auf bestimmte Zeit.​

Ist eine Indexmiete vereinbart (§ 4 des Mietvertrages) wird die Miete nach der Entwicklung des vom statistischen Bundesamt ermittelten Preisindex für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte in Deutschland (Verbraucherpreisindex VPI) bestimmt.
Verändert sich der Verbraucherpreisindex (Basisjahr 2010 = 100) gegenüber dem Stand zum Zeitpunkt des Mietbeginns, kann jede Vertragspartei eine entsprechende Anpassung verlangen, sofern die Miete (von Erhöhungen nach §§ 559 bis 560 BGB abgesehen) jeweils mindestens ein Jahr unverändert geblieben ist. Die Änderung der Miete erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber dem anderen Vertragsteil über die eingetretene Veränderung des Preisindexes sowie die sich hieraus ergebende jeweilige Miete. Die geänderte Miete ist mit Beginn des übernächsten Monats nach Zugang der Änderungsmitteilung zu entrichten.​

Neben der Grundmiete (Kaltmiete) sind für den Wohnraum und die Nebenanlagen (Tiefgarage, Abstellplätze und Einstellplätze usw.), sofern solche mitvermietet sind, anteilig nachfolgende Betriebskosten bzw. Nebenkosten zu entrichten. Ergänzend gelten die Regelungen der Betriebskostenverordnung (BetrKV) hinsichtlich des Umfangs und des Auslegungsmaßstabes. (Die Auflistung begründet keinen Anspruch auf Schaffung der Einrichtung, wenn eine solche nicht existiert):
laufende öffentliche Lasten des Grundstücks, insbesondere Grundsteuer oder Deichabgabe bzw. Deichgebühr
die Kosten der Wasserversorgung und des Abwassers
die Kosten der Entwässerung einschließlich Kanalgebühren und Regenentwässerung
die Kosten des Betriebes der zentralen Heizungsanlage oder des Betriebes der zentralen Brennstoffanlage oder der eigenständigen gewerbliche Lieferung von Wärme oder der Reinigung und Wartung von Etagenheizungen und Gasfeuerstätten
die Kosten des Betriebes der zentralen Warmwasserversorgungsanlage oder der eigenständigen gewerblichen Lieferung von Warmwasser oder der Reinigung und Wartung von Warmwassergeräten
die Kosten verbundener Heizungs- und Warmwasserversorgungsanlagen oder die Kosten eigenständiger gewerblicher Lieferung von Wärme oder bei verbundenen Etagenheizungen und Warmwasserversorgungsanlagen die Reinigung und Wartung
die Kosten des Betriebes des Personen- und Lastenaufzuges einschließlich eines des Betriebes und der Wartung eines Notstromaggregates und eine Nottelefons
die Kosten der Straßenreinigung und der Müllbeseitigung
die Kosten der Gebäudereinigung einschließlich der Nebenflächen wie Tiefgarage, PKW-Stellplätze und Hofflächen sowie Ungezieferbekämpfung
die Kosten der Gartenpflege
die Kosten der Beleuchtung
die Kosten der Schornsteinreinigung einschließlich Immissionsmessung
die Kosten der Sach- und Haftpflichtversicherung
n. die Kosten des Hauswarts/Hausmeister oder eines gewerblichen Hausmeisterdienstes
die Kosten der Gemeinschaftsantenne oder des Breitbandkabelanschlusses oder einer gemeinsamen Satellitenempfangsanlage oder einer digitalen Empfangseinrichtung einschließlich etwaiger Abgaben nach dem Urheberrechtsgesetz
die Kosten der Miete und Wartung von Rauchwarnmeldern
die Kosten des Betriebes und der Wartung einer maschinellen Wascheinrichtung
die Kosten der sonstigen Betriebskosten, sofern diese nicht bereits ergänzend zu § 2 der BetrKV unter Buchstabe a - q erfasst sind, namentlich:
Kosten der Dachrinnenreinigung
Die Kosten Wartung und Reinigung von Heiz- und Warmwassergeräten​



Die Kosten der Prüfung, Wartung, Reinigung von Heizungs-, Gas-, Wasser-, Abwasser- und Elektroleitungen
Die Kosten der Reinigung der Privatwege des Grundstücks einschließlich Schnee- und Eisbeseitigung und Streumittel (wenn diese Verpflichtung nicht unentgeltlich von einem oder mehreren Mietern übernommen werden, oder ein Mieter im Einzelfall der übernommenen Verpflichtung nicht mehr nachzukommen hat oder nachkommt)
Die Kosten der Prüfung der häuslichen Wasserversorgungsanlage nach der TrinkwasserVo
Die Kosten einer Brandschau
Die Kosten (z. B. Wartung Feuerlöscher und Rauchmeldeanlagen außerhalb der Wohnungen, Garagentorwartung, Reinigung gemeinschaftlicher Fenster, Eichgebühren, Fensterwartung); falls zutreffend separat eintragen)​

Auf die voraussichtlich entstehenden Betriebskosten werden neben der Miete anteilig Vorauszahlungen auf die Nebenkosten bzw. Betriebskosten erhoben.
Jede Vertragspartei kann nach der Abrechnung eine Anpassung der Vorauszahlungen (§ 3 Ziffer 2 des Mietvertrages) auf eine angemessene Höhe verlangen, § 560 IV BGB.
Verteilungsschlüssel​

Die Verteilungsschlüssel für die Kosten der zentralen Heizungsanlage (und ggf. zentralen Warmwasserversorgungsanlage) werden vom Vermieter unter Beachtung der Vorschriften der Heizkostenverordnung festgelegt. Sind keine Warmwasserzähler vorhanden, erfolgt die Umlage der Warmwasserkosten im Verhältnis der Wohnflächen. Die Verteilungsschlüssel können im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen geändert werden.
Alle übrigen Kosten gemäß § 11 Abs.3 werden nach der in § 1 Abs.2 angegebenen Fläche, bei gemischt genutzten Gebäuden einschließlich der Nutzflächen, bei einer Wohnungseigentümergemeinschaft nach dem grundbuchlichen Miteigentumsanteil - auf den Mieter umgelegt.
Abweichend hiervon erfolgt die Umlage für​

§11 Abs.3 -Lit.:
§11 Abs.3- Lit::.​

nach Personen​

Einheiten/Objekten​

o § 11 Abs.3- Lit:
o § 11 Abs.3- Lit:
Außer für Heizkosten kann der Vermieter den Verteilerschlüssel einseitig nach billigem Ermessen ändern. Die Erklärung erfolgt in Textform und wirkt mit einer Frist von drei Monaten für die nächste Abrechnungsperiode. Die Parteien sind sich darüber einig, dass die Änderung des Verteilerschlüssels nach Maßgabe des § 16 Abs.3 WEG (Wohnungseigentumsgesetz) durch bestandskräftigen Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft der Billigkeit entspricht.
Im Übrigen kann der Vermieter durch schriftliche Erklärung bestimmen, dass Betriebskosten zukünftig abweichend von der getroffenen Vereinbarung ganz oder teilweise nach einem Maßstab umgelegt werden dürfen, der dem erfassten unterschiedlichen Verbrauch oder der erfassten unterschiedlichen Verursachung Rechnung trägt. Die Erklärung ist nur vor Beginn eines Abrechnungszeitraumes zulässig. Sind bei einer derartigen Änderung Kosten erfasst, die bislang in der Miete enthalten waren, so ist diese entsprechend herabzusetzen.
Der Vermieter ist berechtigt, nach billigem Ermessen für mehrere in räumlicher oder wirtschaftlicher Beziehung zusammengehörende Häuser einzelne oder alle Kostenarten gemeinsam abzurechnen oder innerhalb einer Wirtschaftseinheit verschiedene
Verbrauchergruppen (Abrechnungseinheiten) zu bilden. Der Verteilerschlüssel wird hierdurch nicht berührt.​

Die Abrechnung der auf die Mietsache entfallenden Kosten erfolgt jährlich innerhalb einer angemessenen Zeit durch den Vermieter, sobald diesem die Abrechnungsunterlagen vollständig vorliegen, spätestens bis zum Ablauf des 12. Monats nach Ende des Abrechnungszeitraumes.​

Wohnungsmietvertrag 08/21​

Seite 6 von 15​








Der sich aus der Abrechnung ergebende Nachzahlungsbetrag ist zu dem in der Abrechnung angegebenen Termin auszugleichen. Etwaige Guthaben sind innerhalb von vier Wochen nach Übersendung der Abrechnung an den Mieter zur Rückzahlung fällig.
Wird das Mietverhältnis während einer Abrechnungsperiode beendet, erfolgt die Verteilung bei der nächstfälligen Abrechnung im Verhältnis der Mietzeit zu der Abrechnungsperiode.
Nutzerwechselkosten und Kosten der Zwischenablesung (sofern erforderlich), welche durch Ein- bzw. Auszüge innerhalb einer Abrechnungsperiode entstehen um eine verbrauchsabhängige Abrechnung zu gewährleisten, können dem Mieter im Zuge der Betriebskostenabrechnung oder separat weiterbelastet werden.
Der Jahresabrechnungszeitraum kann im Einzelfall aus berechtigtem Anlass, wie Kauf oder Verkauf des Grundstückes, auf einen Teilabrechnungszeitraum geändert werden.
Der Mieter ist berechtigt, nach Zugang der Abrechnung die Abrechnungsunterlagen während der üblichen Geschäftszeiten beim Vermieter bzw. bei der von ihm benannten Stelle (z.B. Verwalter) einzusehen.
Kann die Einsichtnahme nicht im Landgerichtsbezirk des Mietobjektes erfolgen, kann der Mieter die Übersendung von Kopien der von ihm zu bezeichnenden Abrechnungsbelege zur Betriebskostenabrechnung verlangen. Die Kosten für die Fertigung der Kopien trägt der Mieter. Diese werden pauschal mit 0,25 EURO je Kopie vereinbart. Werden die Kopien von einer Hausverwaltung oder einem WEG-Verwalter auf Anforderung gefertigt, so sind die Kopiekosten in Höhe des dem Vermieter entstandenen nachgewiesenen angemessenen Aufwand zu erstatten. Dem Mieter steht aber der Nachweis offen, dass diese Kosten geringer oder nicht entstanden sind.
Einwendungen gegen die Abrechnung hat der Mieter dem Vermieter spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Zugang der Abrechnung mitzuteilen. Nach Ablauf dieser Frist kann der Mieter Einwände nicht mehr geltend machen, es sei denn, der Mieter hat die verspätete Geltendmachung nicht zu vertreten.
Entstehen Betriebskosten neu oder werden nach Maßgabe der gesetzlichen beziehungsweise behördlichen Regelungen allgemein oder im konkreten Fall neue Betriebskosten eingeführt, können diese von dem Vermieter auf den Mieter entsprechend der Umlage der übrigen Betriebskosten umgelegt werden.​
 

Юсси Ватанен

Участник
Сообщения
18 554
Не могу понять отопление включено или нет в nebenkosten?
§11
MIETE UND NEBENKOSTEN​

Der Vermieter ist berechtigt, die Miete nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften zu erhöhen. Dies gilt auch für Mietverhältnisse auf bestimmte Zeit.​

Ist eine Indexmiete vereinbart (§ 4 des Mietvertrages) wird die Miete nach der Entwicklung des vom statistischen Bundesamt ermittelten Preisindex für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte in Deutschland (Verbraucherpreisindex VPI) bestimmt.
Verändert sich der Verbraucherpreisindex (Basisjahr 2010 = 100) gegenüber dem Stand zum Zeitpunkt des Mietbeginns, kann jede Vertragspartei eine entsprechende Anpassung verlangen, sofern die Miete (von Erhöhungen nach §§ 559 bis 560 BGB abgesehen) jeweils mindestens ein Jahr unverändert geblieben ist. Die Änderung der Miete erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber dem anderen Vertragsteil über die eingetretene Veränderung des Preisindexes sowie die sich hieraus ergebende jeweilige Miete. Die geänderte Miete ist mit Beginn des übernächsten Monats nach Zugang der Änderungsmitteilung zu entrichten.​

Neben der Grundmiete (Kaltmiete) sind für den Wohnraum und die Nebenanlagen (Tiefgarage, Abstellplätze und Einstellplätze usw.), sofern solche mitvermietet sind, anteilig nachfolgende Betriebskosten bzw. Nebenkosten zu entrichten. Ergänzend gelten die Regelungen der Betriebskostenverordnung (BetrKV) hinsichtlich des Umfangs und des Auslegungsmaßstabes. (Die Auflistung begründet keinen Anspruch auf Schaffung der Einrichtung, wenn eine solche nicht existiert):
laufende öffentliche Lasten des Grundstücks, insbesondere Grundsteuer oder Deichabgabe bzw. Deichgebühr
die Kosten der Wasserversorgung und des Abwassers
die Kosten der Entwässerung einschließlich Kanalgebühren und Regenentwässerung
die Kosten des Betriebes der zentralen Heizungsanlage oder des Betriebes der zentralen Brennstoffanlage oder der eigenständigen gewerbliche Lieferung von Wärme oder der Reinigung und Wartung von Etagenheizungen und Gasfeuerstätten
die Kosten des Betriebes der zentralen Warmwasserversorgungsanlage oder der eigenständigen gewerblichen Lieferung von Warmwasser oder der Reinigung und Wartung von Warmwassergeräten
die Kosten verbundener Heizungs- und Warmwasserversorgungsanlagen oder die Kosten eigenständiger gewerblicher Lieferung von Wärme oder bei verbundenen Etagenheizungen und Warmwasserversorgungsanlagen die Reinigung und Wartung
die Kosten des Betriebes des Personen- und Lastenaufzuges einschließlich eines des Betriebes und der Wartung eines Notstromaggregates und eine Nottelefons
die Kosten der Straßenreinigung und der Müllbeseitigung
die Kosten der Gebäudereinigung einschließlich der Nebenflächen wie Tiefgarage, PKW-Stellplätze und Hofflächen sowie Ungezieferbekämpfung
die Kosten der Gartenpflege
die Kosten der Beleuchtung
die Kosten der Schornsteinreinigung einschließlich Immissionsmessung
die Kosten der Sach- und Haftpflichtversicherung
n. die Kosten des Hauswarts/Hausmeister oder eines gewerblichen Hausmeisterdienstes
die Kosten der Gemeinschaftsantenne oder des Breitbandkabelanschlusses oder einer gemeinsamen Satellitenempfangsanlage oder einer digitalen Empfangseinrichtung einschließlich etwaiger Abgaben nach dem Urheberrechtsgesetz
die Kosten der Miete und Wartung von Rauchwarnmeldern
die Kosten des Betriebes und der Wartung einer maschinellen Wascheinrichtung
die Kosten der sonstigen Betriebskosten, sofern diese nicht bereits ergänzend zu § 2 der BetrKV unter Buchstabe a - q erfasst sind, namentlich:
Kosten der Dachrinnenreinigung
Die Kosten Wartung und Reinigung von Heiz- und Warmwassergeräten​


Die Kosten der Prüfung, Wartung, Reinigung von Heizungs-, Gas-, Wasser-, Abwasser- und Elektroleitungen
Die Kosten der Reinigung der Privatwege des Grundstücks einschließlich Schnee- und Eisbeseitigung und Streumittel (wenn diese Verpflichtung nicht unentgeltlich von einem oder mehreren Mietern übernommen werden, oder ein Mieter im Einzelfall der übernommenen Verpflichtung nicht mehr nachzukommen hat oder nachkommt)
Die Kosten der Prüfung der häuslichen Wasserversorgungsanlage nach der TrinkwasserVo
Die Kosten einer Brandschau
Die Kosten (z. B. Wartung Feuerlöscher und Rauchmeldeanlagen außerhalb der Wohnungen, Garagentorwartung, Reinigung gemeinschaftlicher Fenster, Eichgebühren, Fensterwartung); falls zutreffend separat eintragen)​

Auf die voraussichtlich entstehenden Betriebskosten werden neben der Miete anteilig Vorauszahlungen auf die Nebenkosten bzw. Betriebskosten erhoben.
Jede Vertragspartei kann nach der Abrechnung eine Anpassung der Vorauszahlungen (§ 3 Ziffer 2 des Mietvertrages) auf eine angemessene Höhe verlangen, § 560 IV BGB.
Verteilungsschlüssel​

Die Verteilungsschlüssel für die Kosten der zentralen Heizungsanlage (und ggf. zentralen Warmwasserversorgungsanlage) werden vom Vermieter unter Beachtung der Vorschriften der Heizkostenverordnung festgelegt. Sind keine Warmwasserzähler vorhanden, erfolgt die Umlage der Warmwasserkosten im Verhältnis der Wohnflächen. Die Verteilungsschlüssel können im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen geändert werden.
Alle übrigen Kosten gemäß § 11 Abs.3 werden nach der in § 1 Abs.2 angegebenen Fläche, bei gemischt genutzten Gebäuden einschließlich der Nutzflächen, bei einer Wohnungseigentümergemeinschaft nach dem grundbuchlichen Miteigentumsanteil - auf den Mieter umgelegt.
Abweichend hiervon erfolgt die Umlage für​

§11 Abs.3 -Lit.:
§11 Abs.3- Lit::.​

nach Personen​

Einheiten/Objekten​

o § 11 Abs.3- Lit:
o § 11 Abs.3- Lit:
Außer für Heizkosten kann der Vermieter den Verteilerschlüssel einseitig nach billigem Ermessen ändern. Die Erklärung erfolgt in Textform und wirkt mit einer Frist von drei Monaten für die nächste Abrechnungsperiode. Die Parteien sind sich darüber einig, dass die Änderung des Verteilerschlüssels nach Maßgabe des § 16 Abs.3 WEG (Wohnungseigentumsgesetz) durch bestandskräftigen Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft der Billigkeit entspricht.
Im Übrigen kann der Vermieter durch schriftliche Erklärung bestimmen, dass Betriebskosten zukünftig abweichend von der getroffenen Vereinbarung ganz oder teilweise nach einem Maßstab umgelegt werden dürfen, der dem erfassten unterschiedlichen Verbrauch oder der erfassten unterschiedlichen Verursachung Rechnung trägt. Die Erklärung ist nur vor Beginn eines Abrechnungszeitraumes zulässig. Sind bei einer derartigen Änderung Kosten erfasst, die bislang in der Miete enthalten waren, so ist diese entsprechend herabzusetzen.
Der Vermieter ist berechtigt, nach billigem Ermessen für mehrere in räumlicher oder wirtschaftlicher Beziehung zusammengehörende Häuser einzelne oder alle Kostenarten gemeinsam abzurechnen oder innerhalb einer Wirtschaftseinheit verschiedene
Verbrauchergruppen (Abrechnungseinheiten) zu bilden. Der Verteilerschlüssel wird hierdurch nicht berührt.​

Die Abrechnung der auf die Mietsache entfallenden Kosten erfolgt jährlich innerhalb einer angemessenen Zeit durch den Vermieter, sobald diesem die Abrechnungsunterlagen vollständig vorliegen, spätestens bis zum Ablauf des 12. Monats nach Ende des Abrechnungszeitraumes.​

Wohnungsmietvertrag 08/21​

Seite 6 von 15​






Der sich aus der Abrechnung ergebende Nachzahlungsbetrag ist zu dem in der Abrechnung angegebenen Termin auszugleichen. Etwaige Guthaben sind innerhalb von vier Wochen nach Übersendung der Abrechnung an den Mieter zur Rückzahlung fällig.
Wird das Mietverhältnis während einer Abrechnungsperiode beendet, erfolgt die Verteilung bei der nächstfälligen Abrechnung im Verhältnis der Mietzeit zu der Abrechnungsperiode.
Nutzerwechselkosten und Kosten der Zwischenablesung (sofern erforderlich), welche durch Ein- bzw. Auszüge innerhalb einer Abrechnungsperiode entstehen um eine verbrauchsabhängige Abrechnung zu gewährleisten, können dem Mieter im Zuge der Betriebskostenabrechnung oder separat weiterbelastet werden.
Der Jahresabrechnungszeitraum kann im Einzelfall aus berechtigtem Anlass, wie Kauf oder Verkauf des Grundstückes, auf einen Teilabrechnungszeitraum geändert werden.
Der Mieter ist berechtigt, nach Zugang der Abrechnung die Abrechnungsunterlagen während der üblichen Geschäftszeiten beim Vermieter bzw. bei der von ihm benannten Stelle (z.B. Verwalter) einzusehen.
Kann die Einsichtnahme nicht im Landgerichtsbezirk des Mietobjektes erfolgen, kann der Mieter die Übersendung von Kopien der von ihm zu bezeichnenden Abrechnungsbelege zur Betriebskostenabrechnung verlangen. Die Kosten für die Fertigung der Kopien trägt der Mieter. Diese werden pauschal mit 0,25 EURO je Kopie vereinbart. Werden die Kopien von einer Hausverwaltung oder einem WEG-Verwalter auf Anforderung gefertigt, so sind die Kopiekosten in Höhe des dem Vermieter entstandenen nachgewiesenen angemessenen Aufwand zu erstatten. Dem Mieter steht aber der Nachweis offen, dass diese Kosten geringer oder nicht entstanden sind.
Einwendungen gegen die Abrechnung hat der Mieter dem Vermieter spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Zugang der Abrechnung mitzuteilen. Nach Ablauf dieser Frist kann der Mieter Einwände nicht mehr geltend machen, es sei denn, der Mieter hat die verspätete Geltendmachung nicht zu vertreten.
Entstehen Betriebskosten neu oder werden nach Maßgabe der gesetzlichen beziehungsweise behördlichen Regelungen allgemein oder im konkreten Fall neue Betriebskosten eingeführt, können diese von dem Vermieter auf den Mieter entsprechend der Umlage der übrigen Betriebskosten umgelegt werden.​
)))) я даже свое такое читаю в случае крайней необходимости
 
  • 👍
  • 😂
Реакции: 6 users
Верх