Я не очень себе представляю дистанционную работу, если ты не программист. Но может я просто плохо знаю рынок труда.
Существует ли дистанционное обучение в Германии?
Не работать дистанционно, а искать. Смотреть вакансии и требования.
А вообще вот, что я прочитала:
Für Jurist*innen aus Drittstaaten sind keine Möglichkeiten der beruflichen Anerkennung oder der Zulassung zum juristischen Vorbereitungsdienst nach DRiG oder EuRAG vorgesehen. Nur durch ein neues juristisches Studium (ggf. unter Anrechnung von im Ausland erbrachten Prüfungsleistungen) kann ein Zugang zur Rechtsanwaltschaft erworben werden. Alternativ haben Jurist*innen aus Drittstaaten die Möglichkeit, im Rechtsgebiet ihres Ausbildungslandes tätig zu werden oder eine andere qualifikationsnahe Beschäftigung aufzunehmen.
Zum einen besteht die Option einer Registrierung nach § 206 der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) für Jurist*innen mit einer Zulassung in einem Mitgliedsstaat der Welthandelsorganisation (WTO). Diese können in der örtlichen Rechtsanwaltskammer aufgenommen werden und dürfen Rechtsbesorgungen im Recht ihres Ausbildungslandes und im Völkerrecht erledigen. Zum anderen können sich Personen mit nachgewiesenen Kenntnissen in ausländischem Recht nach den §§ 10 ff. Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) als Rechtsdienstleister*innen registrieren lassen. Die Eintragung im Rechtsdienstleistungsregister erlaubt ihnen die außergerichtliche Rechtsberatung.
Eine weitere Alternative für Personen aus Drittstaaten sowie EU/EWR/Schweiz bietet die Tätigkeit als Rechtsexpert*in im nicht reglementierten Bereich, beispielsweise als Berater*in oder wissenschaftliche*r Mitarbeiter*in in der internationalen Politik, bei Nichtregierungsorganisationen, in Wirtschaftsunternehmen, Rechtsanwaltskanzleien oder auch im journalistischen Bereich. Um eine bessere Einschätzung der ausländischen Qualifikation für Arbeitgeber*innen zu ermöglichen, kann eine ZAB-Bewertung hilfreich sein. Zu guter Letzt besteht noch die Möglichkeit, ein neues Studium der Rechtswissenschaft zu beginnen und sich – wenn möglich – Leistungen aus dem ausländischen Studium anrechnen zu lassen, um das Studium entsprechend zu verkürzen.
Anhand der hier aufgezählten Möglichkeiten ist ersichtlich, dass Jurist*innen mit Abschlüssen aus der EU, dem EWR und der Schweiz deutlich mehr Möglichkeiten haben als Personen mit juristischen Abschlüssen aus Drittstaaten – insgesamt gestaltet sich der Weg in eine qualifikationsnahe Beschäftigung für alle Jurist*innen mit ausländischen Qualifizierungen aufgrund der hohen Anforderungen recht hürdenreich.