Да, меня это тоже вот напрягает, почему на сайтах официальных это исключение никто не указывает. И вообще, как подтверждать, что ты реально был у родственников первой линии. В общем, написал в местный Gesundheitsatm, посмотрю, что
А что расшифровать? Посещал родственников 1 степени (родители, дети) тест не нужен если был в этой зоне менее 72 часов.
Именно, для всех кто дольше 3 дней был, обычное правило 3g. Зы. Привожу текст письма. Я прилетела 2.08. (Была две недели у родителей)
hiermit bestätigen wir den Erhalt Ihres Impfnachweises, leider war dieser nicht vollständig oder einsehbar.
Bitte senden Sie uns die 2te Seite Ihres Impfnachweises zu (Name/Datum der Impfung und Impfstoff).
Grundsätzlich besteht für Sie eine Pflicht zur Absonderung (Quarantäne) von 10 Tagen ab Einreise, da Sie sich zu einem beliebigen Zeitpunkt in den letzten zehn Tagen vor Einreise in einem Hochinzidenzgebiet aufgehalten haben, somit bis einschl.
11.08.2021.
Die Absonderungspflicht kann wie folgt vorzeitig beendet werden:
- sofort durch die Übermittlung eines Genesenennachweises oder
- sofort durch die Übermittlung eines (vollständigen) Impfnachweises oder
- ab dem fünften Tag nach der Einreise durch die Übermittlung eines negativen Tests von Personen, die keine Immunisierung nachweisen können (also weder geimpft noch genesen sind), wobei dieser Test frühestens fünf Tage nach der Einreise erfolgt sein darf, somit frühestens ab
06.08.2021.
Ausnahmen zur Absonderungspflicht sind im § 6 CoronaEinreiseV geregelt.
Falls in den nachfolgenden Tagen auch trotz negativem Testergebnis oder Immunisierung Symptome auftreten, die auf eine Erkrankung mit COVID-19 hinweisen (z.B. Fieber, trockener Husten, Verlust des Geschmacks- oder Geruchssinnes, Durchfall oder Atembeschwerden), kontaktieren Sie bitte telefonisch Ihren Hausarzt.
Hinweise:
- Die Absonderung wird für die Dauer, die zur Durchführung eines Tests nach den vorstehenden Absätzen erforderlich ist, ausgesetzt.
- Sofern Sie einer Ausnahme zur Anmelde- und Absonderungspflicht unterliegen, bitte ich um Mitteilung und Beifügung entsprechender Nachweise.
- Eine Testpflicht bei Einreisen aus Hochinzidenzgebieten und allgemeinen Risikogebieten besteht nur für Personen ab dem vollendeten sechsten Lebensjahr.
- Die Immunisierung und somit Befreiung von der Testpflicht kann nachgewiesen werden durch:
- den Nachweis einer abgeschlossenen vollständigen Impfung (ab dem 15. Tag nach der zweiten Impfung)
- den Nachweis eines positiven Testergebnisses (PCR, PoC-PCR), mindestens 28 Tage alt, maximal sechs Monate alt (Genesungsnachweis)
- den Nachweis eines positiven Testergebnisses (PCR, PoC-PCR), mindestens 28 Tage alt, in Verbindung mit dem Nachweis einer Impfung
Hier der Link zur Coronavirus-Einreiseverordnung -CoronaEinreiseV- des Bundes in der aktuell gültigen Fassung:
https://www.bundesgesundheitsminist...avirus/Verordnungen/BAnz_AT_12.05.2021_V1.pdf
Auch auf der Sonderseite des Bundesgesundheitsministeriums erhalten Sie Informationen zur aktuellen Einreiseregelung:
Coronavirus-Einreiseverordnung (CoronaEinreiseV) - (bundesgesundheitsministerium.de)
Mit freundlichen Grüßen