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Удаленный 5203
Lässt sich ein Zeitmietvertrag verlängern?
Ja, denn ein befristeter Mietvertrag endet nur dann nach Ablauf der vereinbarten Zeit, wenn der Grund für die Befristung weiterhin besteht. Ist dieser nicht mehr gegeben, darf der Mieter eine Verlängerung des Mietvertrags auf unbestimmte Zeit verlangen.
Den Mietern steht deswegen ein Auskunftsanspruch zu:
- 4 Monate vor Ende des Mietverhältnisses können Sie bei Ihrem Vermieter anfragen, ob der Grund für die Befristung weiterhin besteht.
- Der Vermieter muss dem Auskunftsanspruch innerhalb von 4 Wochen nachkommen.
- Besteht der Grund nicht mehr oder erteilt der Vermieter keine Auskunft, dürfen Sie eine Verlängerung des Mietverhältnisses verlangen.
- Sollte der Vermieter die Verlängerung verweigern, dürfen Sie dennoch in der Wohnung wohnen bleiben, wenn kein Befristungsgrund mehr vorliegt.
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