Друзья, около месяца назад я описывала тут свою ситуацию. Взъезжали пять лет назад по Blaue Karte. Сделала запрос на Niederlassungserlaubnis, муж пять лет работает и имеет его. Бератор мне ответила, что я должна сама работать, причём на бессрочном контракте. Мы собрали все документы по списку на мужа (контракт, 60 пенсионных, Lebensversicherung и написала ей, что по
Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (Aufenthaltsgesetz - AufenthG)
§ 9 Niederlassungserlaubnis, абзац 3, достаточно, чтобы один из партнеров выполнял пункты 3,5 и 6. Зарплата у мужа хорошая, женаты 22 года.
сегодня пришёл вот такой ее ответ:
In § 9 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AufenthG ist jedoch ebenfalls aufgeführt, dass der Lebensunterhalt gesichert sein muss. Dies bedeutet, dass Sie Ihren eigenen Lebensunterhalt, welcher sich an dem Grundbedarf der Sozialleistungen orientiert, aus eigenen Mitteln bestreiten müssen und auch in Zukunft der Lebensunterhalt gesichert sein muss. Richtig ist, dass Ihr Mann die Pflichtversicherungsbeiträge für Sie nachweisen kann. § 9 Abs. 3 AufenthG umfasst jedoch nur die Nr. 3,5 und 6, nicht jedoch die Nr. 2 (Lebensunterhaltsicherung).
Sie benötigen demnach eigenes Einkommen in Höhe von mindestens 500,00 Euro, was den aktuellen Regelbedarf von 446,00 Euro auf jeden Fall abdeckt und Sie nicht für die Unterkunftskosten aufkommen müssen. Werden die Kosten der Unterkunft alleine durch Ihren Ehemann abgedeckt, so müssen Sie mindestens den Regelbedarf von 446,00 Euro „verdienen“. Teilen Sie sich die Kosten der Unterkunft (Kreditabzahlung etc.) so erhöht sich Ihr Gesamtbedarf (Regelbedarf und Kosten der Unterkunft) entsprechend.
Пожалуйста, подскажите, как поступить. Пока на ум приходит только написать ей, чтобы прислала мне свой отказ, на основании которого я подам жалобу.