Wie kann ich Fehler in meiner Erklärung, die ich nach dem Versenden entdeckt habe, nachträglich korrigieren?
Eine nachträgliche Korrektur einer bereits gesendeten Erklärung können Sie durchführen, indem Sie diese Steuererklärung korrigiert nochmals senden. Dazu stellen Softwareprodukte Funktionen wie Kopieren oder Datenübernahme zur Unterstützung bereit.
Achten Sie darauf, dass Sie, soweit Sie noch die „komprimierte“ Übermittlung nutzen, die richtige ausgedruckte und unterschriebene komprimierte Erklärung beim zuständigen Finanzamt abgeben. Falls Sie die Übermittlung elektronisch authentifiziert vornehmen, ist nichts weiter veranlasst. Es wird in der Regel die zuletzt übermittelte Erklärung bearbeitet.
Bei Umsatzsteuervoranmeldungen sowie bei Lohnsteueranmeldungen ist es erforderlich die Korrektur im Formular anzugeben. Soweit Formulare wie Lohnsteuerbescheinigung konkrete Berichtigungs- und Stornierungsverfahren anbieten, sind diese zu nutzen