um Ihren Antrag und den Antrag Ihrer Ehefrau auf Daueraufenthalt EU prüfen zu können, übersenden Sie mir bitte folgende Unterlagen in
PDF-Format:
- Arbeitsvertrag
- Aktuelle Arbeitgeberbescheinigung über ein ungekündigtes Arbeitsverhältnis
- Gehaltsabrechnungen der letzten 6 Monate
- Mietvertrag
- Nachweis über die aktuelle Miethöhe (z.B. Kontoauszug)
- Krankenversicherungsnachweis, ggf. mit Angabe der Höhe des zu zahlenden Beitrages
- Rentenversicherungsverlauf der Deutschen Rentenversicherung
- Sprachzertifikat Niveau B1 von beiden Eheleuten.
Andere Dateiformate oder Dokumente aus Filesharing-Diensten können nicht bearbeitet werden.
Bitte übersenden Sie die Unterlagen erst, sobald Ihnen sämtliche Unterlagen vorliegen. Falls es Ihnen möglich ist, können Sie alle Unterlagen zusammengefasst in einer PDF-Datei übersenden.
Für Ihren Sohn kann die Niederlassungserlaubnis für Kinder geprüft werden. Dafür müssen Sie vorab erstmal keine Unterlagen einreichen. Die Niederlassungserlaubnis kann direkt bei der Vorsprache geprüft werden.
Die Niederlassungserlaubnis für Kinder ist erst mit Vollendung des 16. Lebensjahres möglich.