Das Vermieten von Wohnräumen an Dritte kann durchaus Einnahmen erbringen und somit ein
Gewerbe darstellen – und wäre somit gegenüber dem Gewerbeamt anzeigepflichtig. Das ist beispielsweise der Fall, wenn
- Sie auf eigene Rechnung und Verantwortung Ihre Wohnung vermieten
- und damit Gewinne erzielen wollen.
Sollten Sie jedoch nur gelegentlich und für kurze Zeit über Airbnb vermieten und keine zusätzlichen Leistungen, wie beispielsweise die Reinigung der Räume, erbringen, stellt sich die Situation anders dar.